Seminararbeit

    Hinweise zur Seminararbeit


    für die Oberstufenschülerinnen und -schüler

    Jeder Schüler der gymnasialen Oberstufe fertigt im Rahmen des von ihm besuchten W-Seminars eine Seminararbeit an.

    1. Zweck der Seminararbeit

    Die Anfertigung einer Seminararbeit nimmt eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung auf Studium und Beruf ein. Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten gehört zu den Anforderungen in jedem Studiengang. Die Gewinnung und Verarbeitung von Informationen zu komplexen Zusammenhängen und ihre Strukturierung und Darstellung ist zudem eine unverzichtbare Fähigkeit in jedem anspruchsvollen Beruf. All diese Fertigkeiten und Kenntnisse werden in der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums sukzessive erlernt und eingeübt und im W-Seminar der Oberstufe exemplarisch vertieft und erweitert. In der Seminararbeit stellt sie der Schüler in einem begrenzten Sachgebiet unter Beweis. Er soll dabei zeigen, dass er fähig ist,

    • ein gewähltes Thema klar zu erfassen und selbstständig zu bearbeiten,
    • fachbezogene Denkweisen und Arbeitsformen anzuwenden,
    • geeignete Literatur bzw. das notwendige Material zu beschaffen, zu analysieren, zu strukturieren und sinnvoll zu verwenden,
    • den Stoff überlegt zu gliedern und schlüssig zu argumentieren,
    • seine Urteilsfähigkeit unter Beweis zu stellen,
    • den eigenen Standpunkt zu begründen und andere Standpunkte zu bewerten,
    • richtig und einheitlich zu zitieren,
    • die Ergebnisse sprachlich einwandfrei und für den Leser verständlich zu formulieren,
    • Fachterminologie korrekt zu gebrauchen,
    • die Darstellung übersichtlich und anschaulich (Skizzen, Diagramme, Tabellen, Illustrationen, Graphiken usw.) zu gestalten,
    • der Arbeit eine korrekte, ansprechende Form zu geben,
    • den eigenen Arbeitsprozess in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu organisieren und
    • die Ergebnisse seiner Arbeit in einer Abschlusspräsentation vorzustellen und zu erläutern.

    Der Umfang der Seminararbeit sollte in keinem Falle 15 Seiten DIN-A-4 überschreiten.

     

    2. Hinweise zur Erstellung einer Seminararbeit

    2.1 Themenwahl, Themenwechsel

    Das Thema der Seminararbeit ist bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 im Einvernehmen mit der Kursleiterin oder dem Kursleiter zu wählen. Der Kursleiter stellt nach den Weihnachtsferien mögliche Seminararbeitsthemen vor. Die Schüler des oben genannten Oberstufenjahrgangs legen sich dann bis spätestens 12.02.2010 auf ein Thema fest.

    In den modernen Fremdsprachen muss die Seminararbeit und die Abschlusspräsentation in der jeweiligen Fremdsprache verfasst werden.

    Einen Wechsel des Themas kann die Schule nur in begründeten Ausnahmefällen gestatten. Eine Verlängerung des Abgabetermins ist damit jedoch nicht verbunden.

    Hinweis:
    Eine im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht" erstellte und eingereichte Arbeit sowie eine im „Bundeswettbewerb Mathematik“ prämiierte Arbeit kann als Seminararbeit in einem zu den Inhalten passenden Seminar verwendet werden. Sie muss jedoch den formalen Bedingungen der Seminararbeit angepasst werden.

     

    2.2 Umfang und Gewichtung der Seminararbeit

    Der Umfang des fortlaufenden Textteils (ohne Grafiken, Titelseite, Verzeichnisse, Erklärung zum selbstständigen Verfassen) der Seminararbeit soll 10 – 15 DIN-A-4 Seiten nicht überschreiten. Ein Anhang (Tabellen, Karten, Quelltexte einer Software u. Ä.) ist möglich. Dies muss bei der Themenstellung und der Bearbeitung durch den Schüler berücksichtigt werden.

    Die Gesamtleistung in der Seminararbeit geht mit max. 30 Punkten in die Gesamtqualifikation ein, wobei die Arbeit dreifach, deren Präsentation einfach gewichtet wird. Die erreichte Punktzahl wird nicht als Halbjahresleistung gewertet, sondern eigenständig im Abiturzeugnis ausgewiesen.

     

    2.3 Betreuung durch den Kursleiter

    Der Kursleiter begleitet den Fortgang der Seminararbeit durch Beobachtung und Beratung und achtet auf die selbständige Anfertigung. Hierzu gehört auch die Vereinbarung von individuellen Beratungsgesprächen, zu denen bestimmte Zwischenergebnisse (z. B. Arbeitsplan, Gliederungsentwurf, Skizzen) vorgelegt und besprochen werden. Auch die Arbeit im Plenum mit Zwischenpräsentationen, Kurzreferaten, Rechercheberichten, Besprechung von Versuchsanordnungen usw. gehört zum Betreuungsangebot der Lehrkraft.

    Beachtet der Schüler die bei der Betreuung gegebenen Hinweise nicht, so gehen die Nachteile (z. B. Themaverfehlung, Überlänge, zu knappe Ausführung, methodische Mängel, Zeitnot) zu seinen Lasten. Benötigt der Schüler fortwährend Hilfestellung durch den Kursleiter auch dort, wo Problemlösungen vom Schüler erwartet werden dürfen, wird dies bei der Bewertung der Seminararbeit berücksichtigt.

     

    2.4 Abgabe

    Für die Anfertigung der Seminararbeit stehen Knapp 10 Monate zur Verfügung. Die Seminararbeit muss in der Jahrgangsstufe 12 spätestens am zweiten Unterrichtstag im November abgeliefert werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter nach § 56 Abs. 1 GSO eine Fristverlängerung gewähren. Der „Absturz“ des Computers ist kein Grund für eine Fristverlängerung, da erwartet werden kann, dass bei der Anfertigung Sicherheitskopien gemacht werden.

     

    2.5 Abschlusspräsentation

    Nach der Abgabe der Seminararbeiten Anfang November stellt jede Schülerin und jeder Schüler die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in Form einer Abschlusspräsentation vor und antwortet auf Fragen. Ein Terminplan wird nach der Abgabe vom Lehrer bekannt gegeben.

     

    2.6 Bewertungskriterien

    Wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung und Bewertung einer Seminararbeit sind Inhalt, Darstellung und Form. Die Gewichtung dieser Bereiche wird von der Art der Seminararbeit (theoretisch, empirisch, experimentell, praktisch) und vom Fach abhängen. So wird z. B. bei experimentellen Arbeiten auf die Art und Weise der praktischen Durchführung besonderes Augenmerk zu richten sein; bei Arbeiten im Fach Deutsch oder in den Fremdsprachen wird man die Qualität der sprachlichen Darstellung stärker in die Bewertung einfließen lassen.
    Die konkreten Bewertungskriterien bespricht der Lehrer im Unterricht rechtzeitig vor der Erstellung der Seminararbeit. Ebenso macht der Lehrer die Bewertungskriterien für die Abschlusspräsentation bekannt.

     

    2.7 Ergebnisverkündung und Einsicht in die Korrektur

    Die Lehrkraft setzt die Gesamtnoten nach Abschluss aller Präsentationen fest. Den Schülern wird die Gesamtnote spätestens am Ende des Kurshalbjahres 12/1 mitgeteilt und begründet. Dabei erhalten die Schüler Einsicht in die korrigierte Seminararbeit. Wird die korrigierte Arbeit mit nach Hause genommen, so ist sie spätestens nach einer Woche wieder beim Lehrer abzugeben, um sie wie Schulaufgaben zu verwahren. Größere praktische Arbeiten können nach Abschluss der Abiturprüfung zurückgegeben werden. Ebenso ist es möglich, dass der Abiturient nach Ablauf von zwei Jahren die korrigierte Seminararbeit zurückbekommt.

     

    2.8 Seminararbeit als Zulassungsvoraussetzung zur Abiturprüfung

    Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist in folgenden Fällen nicht möglich:

    • Versäumnis des Abgabetermins ohne ausreichende Entschuldigung
    • Nichtanfertigung der Seminararbeit,
    • Vorlage eines Plagiats bzw. einer nicht selbstständig angefertigten Arbeit
    • Bewertung der schriftlichen Arbeit oder der Präsentation mit 0 Punkten (die Mindestanforderung, die an eine mit einem Punkt zu bewertende Seminararbeit gestellt wird, ist z. B. durch die Abgabe lediglich einer Gliederung nicht erfüllt),
    • Ergebnis von insgesamt weniger als 24 Punkten in der Seminararbeit und in den Seminaren.

     

    2.9 Weitere Informationsquellen:

    In der GSO (Schulordnung für Gymnasien) und in der Informationsbroschüre zur Oberstufe des G8.

     

    3. Zur äußeren Form der Seminararbeit

    Die nachstehenden Hinweise zur äußeren Form sind als Empfehlungen zu verstehen. Die vom Schüler gewählte Form soll jedoch in sich stimmig sein und konsequent durchgehalten werden. Einschlägige Literatur dazu befindet sich auch in der Bibliothek. Vorgaben des Kursleiters haben Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen.

     

    3.1 Format:

    DIN A 4, einseitig beschrieben

     

    3.2 Schrift und Schriftspiegel:
    Standardschrift eines Textverarbeitungsprogramms;
    oberer und rechter Rand ca. 2,5 cm, linker Rand ca. 3,5 cm (Bindung!), unterer Rand ca. 2 cm, Schrift 12 P., Zeilenabstand 1,5, längere Zitate auch kleiner als Zitatblock.

     

    3.3 Überschriften:
    Hauptüberschriften in Großbuchstaben ohne Punkt, Überschriften von Unterabschnitten in Groß- und Kleinbuchstaben ohne Punkt.

     

    3.4 Titelseite und Heftung:

    Titelseite siehe Muster im Anhang; Ringheftung, Klebebindung o. Ä.

     

    3.5 Anordnung und Nummerierung der Seiten:

    -      Das Titelblatt zählt als Seite 1, wird aber nicht nummeriert.

    -      Das Inhaltsverzeichnis (Gliederung) zählt als Seite 2 usw., wird ebenfalls nicht nummeriert.

    -      Die folgenden Textseiten werden fortlaufend nummeriert.

    -      Dem fortlaufenden Text beigeheftete Materialien (z. B. Tabellen, Skizzen, Fotos) werden in die Seitenzählung einbezogen. Dasselbe gilt für einen evtl. vorhandenen Anhang.

    -      Der vorletzte Teil enthält das Verzeichnis der verwendeten Literatur und anderer Hilfsmittel (z. B. Musikaufnahmen, umfangreicheres Bildmaterial) in alphabetischer Folge.

    -      Als letzte nummerierte Seite ist folgende vom Schüler unterschriebene Erklärung beizufügen:

     

    Ich erkläre hiermit, dass ich die Seminararbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benützt habe.

    …....................................., den …............................       
    Ort                                     Datum                 

    …...................................................................................................

    Unterschrift des Verfassers

     

    3.6 Literaturhinweise im Text:

    Mit Hilfe von Zitaten veranschaulicht und belegt man eigene Aussagen und Ergebnisse. Alle Zitate werden durch eine vollständige bibliographische Angabe der Quelle und der jeweils zitierten Seite nachgewiesen.

    1. Direktes Zitat: Alles, was in „ ......“ steht, muss wörtlich aus dem Text übernommen sein.
    2. Zitate müssen nachgewiesen werden: Zitiert man aus einem Text, so stellt man den entsprechenden Literaturverweis für die Quellenangabe direkt hinter das Zitat.
    3. Auslassungen sind beim direkten Zitat erlaubt, sofern sie den Sinn nicht verändern, sie werden durch drei Punkte innerhalb des Zitats gekennzeichnet.
      Bsp.: „Die Studenten verteilten sich ... auf zwei verschiedene Fakultäten.“ 5)
      (Original: Die Studenten verteilten sich im Verhältnis 2:1 auf zwei verschiedene Fakultäten.)
    4. Zitate, die nicht aus ganzen Sätzen bestehen, dürfen nicht unverbunden stehen bleiben, sondern müssen in einen grammatisch vollständigen Satz eingebracht werden.
      Bsp.: Möbius ist sich im Klaren darüber, wie gefährlich es wäre, wenn seine „Untersuchung in die Hände der Menschen fiele“ 6).
    5. Eigene Zusätze stehen in eckigen Klammern.
      Bsp.: Sie [die Physiker] nahmen Stellung... .
    6. Beim indirekten Zitat wird eine Textstelle nur sinngemäß übernommen, Anführungszeichen werden nicht gesetzt.
      Bsp.: Die Situationskomik wird durch die Verwendung von Wortspielen noch gesteigert. 4)
    7. Hervorhebungen in Zitaten durch den Verfasser der Seminararbeit müssen gekennzeichnet sein, z.B. durch einen Zusatz im Anschluss an den Literaturhinweis (.... Hervorhebung durch den Verfasser).

    Für Literaturhinweise im Text werden folgende Alternativen empfohlen:

    a)Verwendung von Kurzangaben im Text

     

    „..........“ (Durzak, 1980, S. 9ff.) oder

    „..........“ (Durzak, Kurzgeschichten der Gegenwart, S. 9ff.).

     

    Diese Kurzangaben verweisen auf die vollständigen bibliographischen Angaben im Literaturverzeichnis. Die verwendeten Abkürzungen müssen mit Hilfe des Literaturverzeichnisses eindeutig zugeordnet werden können.

     

    b)Verwendung von Fußnoten

    Fußnoten sind im Text hochgestellt, kleiner gedruckt und enden mit einer Klammer

    Alle gesetzten Fußnoten auf einer Seite müssen am Seitenende aufgeführt werden.

    Beispiel für ein nicht wörtlich übernommenes Zitat:

    _____________

    16) Vgl. Weineck, H., Trainingslehre, Erlangen 1991, S. 35 f

     

    3.7 Bibliographische Angaben im Literaturverzeichnis

    In der Praxis sind unterschiedliche Verfahren üblich. Die nachfolgenden Verfahren haben deshalb nur Beispielcharakter. Entscheidend ist, dass innerhalb einer Arbeit ein einheitliches Schema angewandt wird. Mit Hilfe von Zitaten veranschaulicht und belegt man eigene Aussagen und Ergebnisse.

    a) Bücher

    - Verfasser bzw. Herausgeber (Zuname, Vorname abgekürzt)

    - Verfasser in alphabetischer Reihenfolge auflisten

    - Titel

    - Erscheinungsort, ggf. Verlag, Erscheinungsjahr. Fehlen diese Angaben im betreffenden

    Werk, so ist anzugeben „o. O.“ (ohne Ort), „o. J.“ (ohne Jahr)
    Falls es sich nicht um die erste Auflage handelt, wird diese eigens vermerkt, z.B. durch

    eine hochgestellte Ziffer beim Erscheinungsjahr.

     

    Beispiele:

    • Finkenstaedt, T., Heidmann, W. (Hrsg.), Studierfähigkeit konkret. Erwartungen und Ansprüche der Universität, Bad Honnef, Verlag Karl Heinrich Bock,1989
    • Kroy, W., Szenario 2000 - Perspektiven und Zukunftsentwicklung, in: Intelligente Technologien und der gebildete Mensch, Hrsg. Aurin, K. u.a., Pädagogik & Hochschul-Verlag, o. O., o. J, S. 12 - 33
    • Schuster, M., Hupfer, M., Fritsche, S, Das W-Seminar: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Bamberg, Buchner Verlag, 2009

     

    b) Zeitschriften/ Zeitungen

    - Verfasser (Zuname, Vorname abgekürzt)

    - Titel des Aufsatzes bzw. Artikels

    - in: Titel der Zeitschrift/Zeitung

    - Jahrgang und Nummer der Zeitschrift/Zeitungen, bei Zeitungen auch Datum, Seitenzahl

     

    Beispiele:

    • Kilian, W., Kirchner, C., Kein geteiltes Recht in einem geeinten Deutschland, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 244 vom 23.10.1990, S. 26
    • Probst, A., Bio- und Gentechnik als Schlüsseltechnologie, In: Politische Studien, 1986, Nr. 285, S. 56 - 65

     

    c) Quellen im Internet

    • Im Literaturverzeichnis wird neben den üblichen Angaben die exakte Internet-Adresse (URL; sie beginnt mit den Zeichen http:// ) angegeben. Es ist unbedingt akribisch darauf zu achten, dass alle Zeichen der Adresse (einschließlich der Punkte, Bindestriche, Schrägstriche u. dgl.) korrekt sind.
    • Neben dem Erscheinungsdatum (soweit angegeben) wird auch das Aufrufdatum angeführt.
    • Der Arbeit wird ein Ausdruck, auf dem die genannten Daten sichtbar sind, beigelegt. Er kann als Original gelten.

     

    Beispiel:

    Vom 01.12.1996, aufgerufen am 13.11.1997 (s. Materialien Nr. …).

     

    3.8 Materialien

    Werden Materialien beigefügt, so sind diese zu nummerieren und in eine Liste aufzunehmen.

     

    3.9 Abbildungen

    Abbildungen erhalten in der Regel eine Nummer und eine Bezeichnung/Titel, wenn erforderlich zusätzlich einen begleitenden Text direkt unter der Abbildung.

    Bei übernommenen Abbildungen ist die Quelle anzugeben.