Ab Montag, 05.05.2025, bis spätestens Freitag, 09.05.2025, 10.00 Uhr
>Anmeldungen können nur digital erfolgen. Die geforderten schriftlichen Unterlagen sind vollständig und fristgerecht auf dem Postweg bzw. über den Briefkasten der Schule direkt zuzustellen.<
Benötigt werden dazu:
- Online-Anmeldeformulare für die Schulanmeldung incl. möglicher Anträge bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben (beide Erziehungsberechtigte)
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- Übertrittszeugnis (im Original) bzw. bei Vorabanmeldung letztes Zeugnis der abgebenden Schule
- Sorgerechtsbescheinigung bei Alleinerziehenden oder Dritten
- Antrag für den VGN Verbundpass zur Schülerbeförderung
- SEPA-Lastschriftmandat zur Zahlung von Schulkosten
- Passbild für den Schülerausweis
- Schüler anderer Glaubensgemeinschaften können einen Antrag auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht stellen.
- Anmeldeformular für die Bläserklasse und Hinweise
Die Anmeldung zu unseren vielseitigen Wahlunterrichten erfolgt zum Schuljahresbeginn.
Mit folgendem Link können Sie sich die Präsentation der Eltern-Informationsveranstaltung vom 15.03.2025 ansehen: >>> Info4
Einen virtuellen Schulhausrundgang finden Sie unter folgendem Link: >>> Schulhausrundgang
Der Unterricht für die 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2025/26 beginnt am Dienstag, 16. September 2025 um 08.00 Uhr. Näheres wird gegen Ende der Sommerferien in der örtlichen Presse und der Homepage des Werner-von-Siemens-Gymnasiums bekannt gegeben.
Voraussetzungen für die Aufnahme
- In die 5. Klasse des Gymnasiums können Jungen und Mädchen aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule bzw. der Realschule aufgenommen werden, die am 30. September 2025 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt ist in Jahrgangsstufe 4 der Grundschule der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, in Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule aus Deutsch und Mathematik entscheidend.
- Hat eine Schülerin oder ein Schüler der 4. Jahrgangsstufe einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht, sind die leistungsmäßigen Voraussetzungen für einen Übertritt gegeben. Zum Übertritt berechtigt nur ein Übertrittszeugnis, das im Mai 2025 ausgestellt wurde.
- In der 5. Jahrgangsstufe gilt ein Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,0 für einen Übertritt aus der Mittelschule bzw. 2,5 aus der Realschule. Diese Schüler können für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses, wenn darin die Eignung durch den entsprechenden Gesamtdurchschnitt vorliegt. Die Teilnahme am Probeunterricht ist für Schüler dieser Schularten ausgeschlossen.
- Bei Schülern, die einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule nicht erreicht haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums voraus.
- Lese- und Rechtschreibstörungen dürfen bei sonst angemessener Gesamtleistung kein Grund sein, einen Schüler vom Übertritt ans Gymnasium auszuschließen.
Probeunterricht
- Der Probeunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unseres Landkreises wird gemeinsam vom Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg, vom Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen und von der Senefelder-Schule Treuchtlingen durchgeführt.
- Der Probeunterricht findet in der Zeit von Dienstag, 13.05., bis Donnerstag, den 15.05.2025, am Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen statt.
>>> Zeitplan - In Ausnahmefällen, v.a. bei Nachweis einer ärztlich bestätigten Erkrankung, kann ein Nachholtermin eingerichtet werden.
- Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn die Schülerin oder der Schüler im Probeunterricht in dem einen Fach (Deutsch oder Mathematik) mindestens die Note 3, in dem anderen Fach die Note 4 erreicht hat. Wird in beiden Fächern die Note 4 erreicht, ist, trotz nicht bestandenem Probeunterricht, die Aufnahme ins Gymnasium möglich, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.
- Das Übertrittszeugnis und der mit Erfolg besuchte Probeunterricht gelten nur für das folgende Schuljahr. Andernfalls sind die Bedingungen neu zu erfüllen.
Wolfgang Vorliczky, OStD, Schulleiter