Vortrag Polizei: Strafrechtliche Konsequenzen von Aktivitäten im Internet

    Im Rahmen des Anti-Cyber-Mobbing-Tages hatten wir in der Vergangenheit auch einen Vortrag der Polizei integriert, bei dem die strafrechtlichen Konsequenzen von Aktivitäten im Internet verdeutlicht wurden. Leider ist dieser in den letzten Jahren den Widrigkeiten der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. In diesem Schuljahr konnte Frau Seidenspinner von der Polizeiinspektion Treuchtlingen für Workshops in den 8. Klassen gewonnen werden und hoffen, dass dieser wichtige Vortrag in den kommenden Jahren etabliert werden kann.

    Fazit: Hinsehen, Hinhören und Mund aufmachen!

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    Es besteht die dringende Notwendigkeit, aufzuzeigen, dass bei der Nutzung sozialer Medien Sensibilität notwendig ist und sich strafrechtlichen Folgen ergeben können, die von den Schülerinnen und Schülern noch gar nicht realisiert werden. Frau Seidenspinner betonte in diesem Zusammenhang, dass Kinder unter 14 Jahren zwar noch nicht strafmündig sind, aber bei Vergehen dennoch eine erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken sowie eine Meldung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt erfolgt. Bei einer möglichen späteren Straftat wird dies bei der Härte der Strafe mitberücksichtigt.

    Frau Seidenspinner legte außerdem dar, dass für strafmündige Heranwachsende der erzieherische Gedanken im Vordergrund steht. Das Handy bzw. der Computer wird zur Sicherung von Beweisen eingezogen und das Strafmaß reicht von Trainingsmaßnahmen, Sozialstunden, Wochenendarrest über Dauerarrest bis hin zur Jugendhaft. Beim Straftatbestand der Volksverhetzung, der beispielsweise bei der Verbreitung nationalsozialistischer Symbole in Kraft tritt, wird sogar der Staatsschutz tätig.

    Besonders schwerwiegend sind Straftaten im Zusammenhang mit Verbreitung von Kinderpornografie. Viele Jugendliche unterschätzen dabei die Tragweite. Bereits das Versenden und Empfangen eines Nacktfotos eines jüngeren Geschwisterkindes fällt unter diesen Paragrafen. Zudem wird hier das Recht am eigenen Bild missachtet.

    Frau Seidenspinner erläuterte ausführlich Ursachen, Folgen und strafrechtliche Konsequenzen von (Cyber-)Mobbing. Sie betonte das Macht-Ohnmacht-Ungleichgewicht zwischen Täterinnen und Täter einerseits und dem Opfer andererseits und zeigte Handlungsmöglichkeiten des Opfers und der Zuschauer auf: Beweise sichern, Privatsphäre schützen, Vorfälle beim Betreiber der Webseite melden und Hilfe einholen.